Logopädie muss ärztlich verordnet werden. Dies bedeutet, dass Ihr Arzt Ihnen oder Ihrem Kind nach eingehender Untersuchung logopädische Therapie verordnet. Sie bekommen eine Heilmittelverordnung (Rezept) ausgehändigt und können nun in einer logopädischen Praxis einen Termin vereinbaren.
Logopädische Therapie kann, abhängig von der Diagnose, von diesen Ärzten verordnet werden:
Hausarzt
Kinderarzt, Neuropädiater
HNO-Arzt oder Phoniater
Neurologe
Kieferorthopäde
Kinder- und Jugendpsychiater
Logopädie ist ein sogenanntes Heilmittel und Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies bedeutet, dass die Kosten für die logopädische Therapie i.d.R. von den Krankenkassen übernommen werden. Erwachsene ab 18 Jahren müssen eine 10%ige Zuzahlung zu den Behandlungskosten leisten. Ausgenommen sind Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung (Befreiungsausweis).
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