Ergotherapie muss ärztlich verordnet werden. Dies bedeutet, dass Ihr Arzt Ihnen oder Ihrem Kind nach eingehender Untersuchung ergotherapeutische Behandlung verordnet. Sie bekommen eine Heilmittelverordnung (Rezept) ausgehändigt und können nun in einer Praxis für Ergotherapie einen Termin vereinbaren.
Ergotherapie kann, abhängig von der Diagnose, von diesen Ärzten verordnet werden:
Hausarzt
Kinderarzt, Neuropädiater
Neurologe
Kinder- und Jugendpsychiater
Orthopäde, Handchirurg
Ergotherapie ist ein sogenanntes Heilmittel und Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies bedeutet, dass die Kosten für die ergotherapeutische Behandlung i.d.R. von den Krankenkassen übernommen werden. Erwachsene ab 18 Jahren müssen eine 10%ige Zuzahlung zu den Behandlungskosten leisten. Ausgenommen sind Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung (Befreiungsausweis).
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